Wenn Eltern unsicher sind, ob ihr Kind über die nötige Reife für den Kindergarteneintritt verfügt, können sie ein beratendes Gespräch bei der Schulleitung verlangen. Gestützt auf dieses Gespräch kann der Schuleintritt um ein Jahr aufgeschoben werden. Die Kindergarten-Lehrpersonen dürfen auch nach erfolgtem Kindergarten-Eintritt des Kindes, mit den Eltern bezüglich Kindergarten-Reife das Gespräch suchen.
Im zweiten Kindergartenjahr wird der Übergang des Kindes
thematisiert. Die Kindergartenlehrperson und die Vorschulheilpädagogin
zeigen im Gespräch mit den Eltern den bestmöglichen Übergang in die
Primarschule auf. Dabei kann die Vorschulheilpädagogin ihre Empfehlung
auf Einschulungstests abstützen und/oder eine Beratung bei einer
beratenden Fachstelle (SPD oder KJP) beiziehen.
Es stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
a. Übergang als Regelschulkind
b. Übergang als Schulkind mit erhöhtem Förderbedarf (ISF)
Für die Elterngespräche teilen die Lehrpersonen-Teams den Eltern / Erziehungsberechtigten mit, wer das Gespräch führen wird.
Vor dem Übertritt in die weiterführenden Schulen findet im Dezember
jeweils ein Übertrittsgespräch zwischen den Eltern und der
Klassenlehrkraft statt. Dabei ist besonders darauf zu achten, dass die
Schülerinnen und Schüler in eine ihrer Leistungsfähigkeit angemessene
Schule übertreten können.
Für diese Übertrittsgespräche teilen die Lehrpersonen-Teams den
Eltern / Erziehungsverantwortlichen mit, wer das Gespräch führen wird.