GRUNDHALTUNG
Wir betrachten und nutzen die Unterschiedlichkeit der Schülerinnen
und Schüler als Chance für das Lehren und Lernen. Die Verschiedenheit
der Kinder bezüglich Lernstil, Lerntempo, Interesse, Sozialverhalten und
emotionaler Reife beeinflusst unseren Unterricht.
ANGEBOT DER SPEZIELLEN FÖRDERUNG IM KINDERGARTEN UND IN DER PRIMARSCHULE
Im Kindergarten und in der Primarschule Itingen werden aufgrund von
Lehrpersonen-Beobachtungen und/oder Empfehlungen der
Vorschulheilpädagogin (VHP) bzw. einer beratenden Fachstelle (SPD oder
KJP) verschiedene Förderprogramme angeboten.
Es sind dies:
Deutsch als Zweitsprache
Deutsch als Zweitsprache (DaZ) wird im Kindergarten angeboten.
Kinder, deren Erstsprache nicht Deutsch ist, erwerben in diesem
Förderunterricht die nötigen Sprachkenntnisse, die ihnen die Integration
in den Schulalltag ermöglichen. Der DaZ-Unterricht findet parallel zum
regulären Unterricht in kleinen Gruppen statt.
Vorschulheilpädagogik VHP
Dieses Angebot richtet sich hauptsächlich an Kinder mit
Entwicklungsverzögerung oder mit Verhaltensauffälligkeiten. Die
Vorschulheilpädagogin berät die Kindergartenlehrperson und die
Erziehungsberechtigten. Sie ergänzt und unterstützt die Arbeit der
Kindergartenlehrperson.
Im ersten Kindergartenjahr führt die Vorschulheilpädagogin eine
Grunderfassung durch. Bei nachgewiesenem Förderbedarf und dem
vorliegenden Einverständnis der Erziehungsberechtigten übernimmt die
Vorschulheilpädagogin für die ihr zugewiesenen Kinder die fachliche
Verantwortung.
Im zweiten Kindergartenjahr findet die vorschulheilpädagogische
Förderung statt. Die Förderung findet während der Kindergartenzeit in
Kleingruppen statt. Sie beträgt in der Regel eine Wochenstunde.
Integrative Schulungsform (ISF) durch Sozialpädagogik
Kindergartenkinder mit sozialpädagogischem Förderbedarf können auch
integrativ gefördert werden. Eine Sozialpädagogin begleitet und
unterstützt sie im Umfeld des Kindergartens. In enger Zusammenarbeit mit
den Kindergartenlehrpersonen und den Eltern fördert die Sozialpädagogin
das soziale Verhalten und die soziale Interaktion der betreffenden
Kinder.
Übergang Kindergarten-Primarschule
Im zweiten Kindergartenjahr wird der Übergang des Kindes
thematisiert. Die Kindergartenlehrperson und die Vorschulheilpädagogin
zeigen im Gespräch mit den Eltern den bestmöglichen Übergang in die
Primarschule auf. Dabei kann die Vorschulheilpädagogin ihre Empfehlung
auf Einschulungstests abstützen und/oder eine Beratung bei einer
beratenden Fachstelle (SPD oder KJP) beiziehen.
Es stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
a) Übergang als Regelschulkind
b) Übergang als Schulkind mit erhöhtem Förderbedarf (ISF)
Integrative Schulungsform (ISF) durch Heilpädagogik
Schulkinder mit erhöhtem Förderbedarf werden in der 1. Klasse von der
Heilpädagogin und der Klassenlehrperson in enger Zusammenarbeit
gefördert. Im Herbst werden die Erziehungsverantwortlichen von der
Heilpädagogin zu einem Fördergespräch eingeladen. In diesem Gespräch
werden individuelle Förderziele vereinbart. Wenn immer möglich werden
die Kinder nach den Regelschullernzielen gefördert.
Ist ein Kind dem Lerntempo der Regelklasse nicht gewachsen, so
fördert die Heilpädagogin in Zusammenarbeit mit der Klassenlehrperson
das Kind nach individuellen Lernzielen. Bei diesen Kindern ist die
Heilpädagogin für die weitere schulische Förderplanung zuständig.
Selbstverständlich werden die Eltern darüber informiert. Die schulische
Unterstützung gibt die Heilpädagogin entweder im Klassenverband, im
Einzelunterricht oder in einer Kleingruppe.
Wenn das Team Klassenlehrperson-Heilpädagogin für die 2. Klasse eine
weiterführende integrative Schulungsform mit angepassten Lernzielen
empfiehlt, wird dies den Eltern rechtzeitig kommuniziert. Zur weiteren
Abklärung wird eine beratende Fachstelle (SPD oder KJP) beigezogen
(Anmeldefrist bis anfangs April).
Auch in den folgenden Klassen werden die Schulkinder mit erhöhtem
Förderbedarf von der Heilpädagogin in Zusammenarbeit mit der
Klassenlehrperson gefördert. Jeweils im Herbst finden die
Fördergespräche mit den Eltern, dem Kind und der Heilpädagogin statt. In
diesen Gesprächen werden die Fortschiritte reflektiert und neue
Förderziele vereinbart.
Integrative Schulungsform (ISF) durch Sozialpädagogik
Schulkinder mit sozialpädagogischem Förderbedarf können auch
integrativ gefördert werden. Eine Sozialpädagogin begleitet und
unterstützt sie im schulischen Umfeld. In enger Zusammenarbeit mit den
Klassenlehrpersonen und den Eltern fördert die Sozialpädagogin das
soziale Verhalten und die soziale Interaktion der betreffenden Kinder.
Die Vorschulheilpädagogik (VHP) und die Integrative Schulungsform
(ISF) sind der Schulleitung unterstellt. Die Schulleitung bewilligt die
Anträge der Vorschulheilpädagogin auf vorschulheilpädagogische Förderung
und diejenigen des Schulpsychologischen Dienstes (SPD) bzw. der Kinder-
und Jugendpsychiatrie (KJP).
Möglichkeiten in der weiteren Schullaufbahn
Für Schulkinder, die mit erhöhtem Förderbedarf in die 1. Klasse
kommen, ergeben sich in der weiteren Schullaufbahn folgende
Möglichkeiten:
Deutsch als Zweitsprache
Deutsch als Zweitsprache (DaZ) wird auch in der Primarschule
angeboten. Kinder, deren Erstsprache nicht Deutsch ist, erwerben in
diesem Förderunterricht die nötigen Sprachkenntnisse, die ihnen die
Integration in den Schulalltag ermöglichen.
Der DaZ-Unterricht findet parallel zum regulären Unterricht in kleinen Gruppen statt.
Förderunterricht (FU) in Sprache und Mathematik
Regelschulkinder mit Lernproblemen und Teilleistungsschwächen im
sprachlichen oder mathematischen Bereich werden im Förderunterricht
unterstützt.
Es werden keine fixen Gruppen gebildet. Je nach Bedürfnisse der
Kinder und Klassensituation findet der Förderunterricht integriert im
Klassenverband oder in Kleingruppen von 2 bis 4 Kindern statt. Das Ziel
ist, dass die Kinder die Lernziele der Regelschule erreichen.
Die Schulleitung entscheidet – in Absprache mit den Lehrpersonen –
über den Umfang der gesprochenen Lektionen pro Klasse. In besonderen
Fällen kann die Schulleitung auf Empfehlung einer beratenden Fachstelle
(SPD oder KJP) Einzelförderung bewilligen.
Förderung besonderer kognitiver Leistungsfähigkeit
Für Regelschulkinder mit besonderen kognitiven Fähigkeiten können von
der Schulleitung zusätzliche Lektionen bewilligt werden. Dafür braucht
es eine entsprechende Empfehlung des SPD (Anmeldefrist im Einverständnis
der Eltern bis anfangs April).
Freistellung zur Förderung besonderer musischer oder sportlicher Leistungsfähigkeit
Für Regelschulkinder mit bestätigter, besonderer Leistungsfähigkeit
können von der Schulleitung besondere Formen des Schulbesuchs bewilligt
werden.