Es ist wichtig und deshalb auch gesetzlich vorgegeben, dass Eltern und
Schule in regelmässigem Kontakt stehen und Informationen austauschen,
die für die Entwicklung und Förderung des Kindes bedeutend sind. Mit
gesundheitlichen Besonderheiten, zu berücksichtigenden Schwächen und
Eigenheiten und ihren Hintergründen kann die Lehrperson nur dann
verantwortungvoll umgehen, wenn die Eltern ihr diese anvertrauen. Die
Lehrpersonen unterstehen der Schweigepflicht.
Wir pflegen eine offene Schule. Schulbesuche sind grundsätzlich jederzeit möglich. Dadurch erhalten Sie einen Einblick in die Schultätigkeit Ihres Kindes. Der Termin des Schulbesuches muss im Voraus mit der Lehrperson abgesprochen werden. Während der Schulbesuche können keine Elterngespräche geführt werden.
Die grossen Pausen in Kindergarten und Primarschule sind Teil des Schulalltages und stehen in der Verantwortung der Lehrpersonen. Die Anwesenheit von erwachsenen Drittpersonen führt immer wieder zu Verunsicherungen. Aus diesem Grund ist es Eltern und Erziehungsberechtigten nicht gestattet, während der Pausen anwesend zu sein.
Das Wohlergehen der Kindergartenkinder und der Schülerinnen und Schüler hängt nicht zuletzt von einer guten Zusammenarbeit zwischen den Erziehungsverantwortlichen und den Lehrerinnen und Lehrern ab. Wir bitten deshalb die Erziehungsverantwortlichen, wenn immer möglich an den Elternabenden teilzunehmen.
Von Dezember bis Ende Januar finden jeweils die Elterngespräche für
das 2. Kindergartenjahr und die Primarschule statt. An diesen Gesprächen
nehmen vom Kindergarten bis und mit 2. Klasse die Eltern /
Erziehungsverantwortlichen teil. Ab der 3. Klasse ist das Kind
obligatorisch mit dabei. Nach Absprache mit den Lehrpersonen können auch
Fachpersonen zugezogen werden. Für diese Elterngespräche teilen die
Lehrpersonen-Teams den Eltern / Erziehungsberechtigten mit, wer das
Gespräch führen wird.
Wünschen die Eltern zusätzliche Gespräche, können sie Kontakt mit den Lehrpersonen aufnehmen und einen Termin vereinbaren.
Bei schulischen Problemen suchen die Eltern bitte immer zuerst das
Gespräch mit der betroffenen Klassenlehrperson oder Fachlehrperson. Die
Schulleitung kann in zweiter Instanz beigezogen werden.
Die Zeugnisse werden am Ende des Schuljahres jeweils am zweitletzten Freitag vor den Sommerferien verteilt.