Hausordnung

Die Hausordnung soll einen geregelten Kindergartenbetrieb / Schulbetrieb sicherstellen und den Kindergartenkindern sowie den Schülerinnen und Schülern, den Lehrpersonen sowie den nicht unterrichtenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern den Umgang miteinander erleichtern. Sie gilt für den Kindergarten, die Primarschulhäuser sowie das gesamte Areal.  

Zutritt zum Kindergarten
Die Kinder dürfen den Kindergarten nicht vor Unterrichtsbeginn am Morgen um 8.00 Uhr und am Nachmittag um 13.45 Uhr betreten. Die Kinder halten sich an den für sie geltenden Stundenplan und erscheinen pünktlich.  

Zutritt zu den Primarschulhäusern
Die Kinder dürfen die Primarschulhäuser am Morgen ab 7.50 Uhr und am Nachmittag ab 13.40 Uhr betreten. Sie erscheinen pünktlich zum Unterricht.  

Verhaltensregeln

Schulareal

Pausen

Verletzung der Hausordnung